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   BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13   

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https://dejure.org/2014,3843
BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13 (https://dejure.org/2014,3843)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13 (https://dejure.org/2014,3843)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 69/13 (https://dejure.org/2014,3843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13
    Nicht mit Gründen versehen ist ein Urteil jedenfalls auch dann, wenn es nicht innerhalb der Frist von fünf Monaten vollständig abgefasst der Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 20/04, juris Rn. 16; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, BGHR BRAO § 41 Abs. 1 Verfahrensmangel wesentlicher 1).
  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 30/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13
    Die Annahme einer Interessengefährdung ist dabei regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 30/13 Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.2013 - AnwZ (Brfg) 36/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13
    Namentlich genügt der Umstand nicht, dass sich der Kläger in seinem beruflichen Leben bislang einwandfrei verhalten hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - AnwZ (Brfg) 36/13 Rn. 6) und Mandanten nicht zu den Gläubigern des Klägers zählen.
  • BGH, 23.02.2011 - AnwZ (Brfg) 4/10

    Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13
    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 VwGO) nicht nur benannt, sondern auch hinreichend erläutert und zudem die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrunds substantiiert dargelegt werden (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2011 - AnwZ (Brfg) 4/10 Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 64/12

    Hinreichende Darlegung eines Zulassungsgrundes für eine Berufung gegen den

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 69/13
    Für die Darlegung eines Zulassungsgrunds gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen, wie sie die höchstrichterliche Rechtsprechung hinsichtlich der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) entwickelt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 64/12 Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 20.02.2020 - AnwZ (Brfg) 65/19

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Das Beruhen wird vermutet, wenn das Urteil nicht mit Gründen versehen ist (vgl. § 138 Nr. 6 VwGO); nicht mit Gründen versehen ist ein Urteil auch dann, wenn es nicht innerhalb von fünf Monaten vollständig der Geschäftsstelle übergeben wird (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - AnwZ (Brfg) 69/13, juris Rn. 8 mwN).
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